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Kommunalaufsicht genehmigt Kreishaushalt 2024 nur mit Auflagen |
(04.04.2024) Die Kommunalaufsicht des Landes genehmigt den vom Plöner Kreistag am 05. Dezember 2023 beschlossenen Kreishaushalt für 2024 nur mit Auflagen.
Dabei werden die geplanten Kredite für Investitionen um 5,9 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro und die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre um 750.000 Euro gekürzt. Das Land begründet diese Kürzungen erneut mit der mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreises Plön und der zu geringen Umsetzungsquote bei den beabsichtigten Investitionen in Gebäude und Straßen, zitiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Hansen aus dem Schreiben des Innenministeriums. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde ein Defizit in Höhe von 14 Mio. Euro veranschlagt. Die mittelfristige Finanzplanung geht in den Jahren 2025 bis 2027 von zu erwartenden Defiziten von insgesamt 64,9 Mio. Euro aus. Damit werde das positive Eigenkapital des Kreises Plön Ende 2026 aufgebraucht sein. Die Kommunalaufsicht mahnt daher weitere wesentliche Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushaltes an. Die bislang von der Kreisverwaltung unter der Leitung des Landrates dargelegten Maßnahmen seien "vollkommen unzureichend". Die Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner des Kreises Plön werde von 327 Euro auf 1.026 Euro bis Ende 2027 ansteigen, so die alarmierenden Zahlen. Ferner sei das Verfahren zur Haushaltsaufstellung zu optimieren, so Hansen weiter. Die im Haushaltsplan angegebenen Zahlen müssen sich aufgrund von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit stärker an den realen Gegebenheiten orientieren. Dies wurde seitens der CDU-Kreistagsfraktion bereits im Rahmen der Haushaltsdebatte angemahnt. In den letzten Jahren war es zu deutlich positiven Ergebnisabweichungen gekommen. Abschließend werde die Zurückhaltung der CDU-Fraktion zu den deutlich steigenden Stellen in der Kreisverwaltung bestätigt, betont Fraktionsvorsitzender Hansen. Die Kommunalaufsicht: "Es darf nicht verkannt werden, dass zusätzliches Personal regelmäßig zu Aufwendungen führt, die kurzfristig nicht zu beeinflussen sind und Einfluss auf den Haushaltsausgleich nehmen." |