(23.05.2021) Seit dem 23. Mai 1949 gilt das Grundgesetz. Es sichert die Rechte der Bürger. Art. 1 bestimmt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Grundrechte binden "Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Ein Grundrecht kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden, aber es darf, so bestimmt Art. 19, "in keinem Fall in seinem Wesensgehalt angetastet werden."
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